In Deutschland liegen Milliarden Euro ungenutzt auf inaktiven Bankkonten. Erben wissen häufig nichts davon, und ein zentrales Register existiert nicht. Was passiert mit diesen Geldern?
Laut einem Bericht des Bundesforschungsministeriums aus dem Jahr 2021 ruhen in Deutschland über vier Milliarden Euro bei Banken und anderen Finanzinstituten auf sogenannten „vergessenen Konten“.
Nach einem Todesfall fällt es Angehörigen und Erben oft schwer, solche Konten ausfindig zu machen – zumal viele Menschen mehrere Konten besitzen. Besonders schwierig wird es, wenn es beim Onlinebanking keine Papierunterlagen oder gedruckten Auszüge gibt, weil relevante Informationen in E-Mail-Postfächern oder auf Festplatten liegen.
Nicht-traditionelle Werte wie Kryptowährungen oder NFTs sind noch schwerer nachzuverfolgen.
Was versteht man unter ruhenden Konten?
Eine offizielle Definition gibt es in Deutschland nicht. Bei traditionellen Finanzwerten handelt es sich bei aufgegebenen, vergessenen oder ruhenden Konten meist um Bankeinlagen oder Wertpapiere – etwa Aktien und Anleihen –, auf denen über längere Zeit keinerlei Bewegungen stattfinden. Solche Konten können jahrelang inaktiv bleiben.
Ohne klaren gesetzlichen Rahmen obliegt der Umgang mit diesen Konten weitgehend den Banken. Viele Institute stufen Konten als ruhend ein, wenn der Kontoinhaber verstorben ist, keine Erben ermittelt werden können, es über viele Jahre keinen Kontakt gab, Post unzustellbar ist und hinterlegte Kontaktdaten veraltet sind.
Das verschafft Banken Spielräume, wie intensiv sie nach Eigentümern oder Erben recherchieren. Erschwerend kommen die strengen Datenschutzvorgaben in Deutschland hinzu.
Wie lassen sich verlassene Konten in Deutschland aufspüren?
In Deutschland fallen ruhende Konten weder an die Banken noch an den Staat. Die Institute müssen sie auf unbestimmte Zeit weiterführen, und die Eigentumsrechte – ob des ursprünglichen Inhabers oder der Erben – erlöschen nicht.
Nur wenn der Staat nach Erbrecht als Erbe festgestellt wird, kann er ein Konto beanspruchen. Über Regelungen zu herrenlosem Vermögen ist dies nicht möglich.
Die aus Sicht von Beatrice Eisenschmidt, Vorstandsmitglied des in Berlin ansässigen Verbands Deutscher Erbenermittler (VDEE), wichtigste Maßnahme wäre ein zentrales Register für ruhende Konten. Darüber ließe sich prüfen, ob und wo eine Person Konten geführt hat.
Derzeit müssen Anfragen an verschiedene Bankenverbände gestellt werden – das kostet Zeit und Geld. Für Erben gleicht das oft einem Blindflug, weil sie mitunter nicht wissen, ob überhaupt Vermögen existiert. Deshalb verzichten viele auf entsprechende Anfragen, so Eisenschmidt gegenüber der DW.
Anläufe für ein nationales Register
Vor fast zehn Jahren schätzte Norbert Walter-Borjans, damals Finanzminister in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, dass rund zwei Milliarden Euro auf ruhenden Konten in Deutschland liegen. Er plädierte für ein bundesweites Register ruhender Vermögenswerte.
Seither gab es mehrere Anläufe, ein solches Register zu schaffen. Die aktuelle Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein zentrales, öffentlich zugängliches Online-Register vorsieht, in dem Erben gezielt recherchieren können. Bislang wurden jedoch keine neuen Regelungen verabschiedet – was mit den Geldern passiert, bleibt daher offen.
Ruhende Konten: In manchen Ländern jederzeit rückforderbar
Im Vereinigten Königreich werden ruhende Konten in der Regel nach 15 Jahren an einen „Reclaim Fund“ übertragen – nicht direkt an den Staat. Der Fonds unterstützt soziale und ökologische Projekte. Erben können die Gelder dennoch zeitlich unbegrenzt zurückfordern.
In Irland gehen Gelder nach einem ähnlichen Zeitraum an den Staat, der sie für soziale Vorhaben einsetzen muss. Vor der Übertragung müssen Institute in zwei landesweiten Zeitungen eine Bekanntmachung veröffentlichen. Auch hier besteht kein Fristende für die Rückforderung einschließlich aufgelaufener Zinsen.
In den USA regeln die Bundesstaaten den Umgang. Meist gilt ein Konto nach drei bis fünf Jahren ohne Aktivität als ruhend. Danach muss die Bank versuchen, den Inhaber zu erreichen. Gelingt das nicht, übernimmt der Bundesstaat – in der Regel der Staat der letzten bekannten Adresse des Kontoinhabers.
Dort wird es beim Amt für „Unclaimed Property“ geführt; teils werden Bekanntmachungen veröffentlicht. In den meisten Fällen können Eigentümer ihr Vermögen unbegrenzt zurückverlangen.
In einigen Ländern fällt das Geld an den Staat
In Frankreich sind Banken verpflichtet, Kontaktversuche zu unternehmen. Nach zehn Jahren Inaktivität werden Konten und Lebensversicherungen allerdings an die öffentliche Finanzinstitution Caisse des Dépôts (CDC) übertragen.
Der Staat stellt eine durchsuchbare Datenbank bereit, sucht jedoch nicht aktiv nach Inhabern. Nach weiteren 20 Jahren gehen die Gelder in das Eigentum des französischen Staates über und sind dann nicht mehr rückforderbar.
Die Schweiz, bekannt für besondere Bankenregelungen, verfolgt einen ähnlichen Ansatz. Banken sollen Vermögenswerte sichern und ruhende Konten weiterhin im Kundeninteresse verwalten. Zur Unterstützung von Erben gibt es eine zentrale Datenbank.
Nach 60 Jahren ohne Kontakt werden Kontoinformationen veröffentlicht; Erben haben dann ein Jahr Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Danach verfallen die Ansprüche, das Konto wird aufgelöst und an den Staat übertragen – einschließlich des Inhalts von Schließfächern.