Präzedenzfall: Urteil gegen den Präsidenten
Mit deutlicher Mehrheit von 6 zu 3 Stimmen hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die von Donald Trump verhängten Importabgaben für unzulässig erklärt. Damit kassierte der Präsident eine herbe juristische Schlappe – ausgerechnet vor einem Gericht, das er in seiner ersten Amtszeit durch die Ernennung von drei konservativen Richtern maßgeblich geprägt hatte.
In der schriftlichen Begründung stellte Gerichtspräsident John Roberts klar:
„Der Präsident reklamiert die außergewöhnliche Kompetenz, eigenständig Zölle ohne Begrenzung hinsichtlich Höhe, Dauer oder Reichweite festzusetzen.“
Roberts führte weiter aus:
„Angesichts der Tragweite, der historischen Entwicklung und des verfassungsrechtlichen Rahmens dieser beanspruchten Autorität bedarf es einer eindeutigen Ermächtigung durch den Kongress, um sie auszuüben.“
Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz, wonach Trump bei der Anwendung eines Gesetzes aus dem Jahr 1977 seine Befugnisse überschritten habe. In der Minderheit blieben die Richter Samuel Alito, Clarence Thomas und Brett Kavanaugh.
Verfassungsrechtliche Leitplanken
Im Mittelpunkt stand der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Dieses Gesetz räumt dem Präsidenten im Falle eines nationalen Notstands weitreichende ökonomische Eingriffsrechte ein. Traditionell wurde es jedoch zur Verhängung von Sanktionen eingesetzt – nicht zur Einführung breiter Zollregime.
Die US-Verfassung weist die Zollhoheit ausdrücklich dem Kongress zu. Das Gericht stellte klar, dass das Notstandsrecht keine Blankovollmacht darstellt. Trump war der erste Präsident, der den IEEPA zur Erhebung allgemeiner Importabgaben nutzte.
Klagende waren neben mehreren betroffenen Firmen auch zwölf US-Bundesstaaten. Sie machten geltend, die Voraussetzungen eines Notstands seien nicht gegeben gewesen, weshalb die Maßnahmen verfassungswidrig seien.
Ökonomische Schätzungen gehen davon aus, dass auf Basis des IEEPA eingezogene Abgaben von mehr als 175 Milliarden US-Dollar gegebenenfalls zurückerstattet werden müssen.
Börsen legen kräftig zu
Die Entscheidung löste umgehend positive Reaktionen an den Finanzmärkten aus.
Der Dow Jones Industrial Average drehte ins Plus und stieg um 0,6 Prozent auf 49.712 Punkte.
Der S&P 500 gewann 0,7 Prozent auf 6.909 Punkte.
Der Nasdaq-Index legte zeitweise 0,9 Prozent zu und erreichte 22.880 Punkte.
Anleger werteten das Urteil als Signal für mehr rechtliche Verlässlichkeit und eine potenzielle Entspannung im internationalen Handel.
Welche Zölle betroffen sind
Bereits im April 2025 hatte Trump sogenannte „reziproke“ Zölle gegen nahezu alle Handelspartner eingeführt. Ziel war laut Regierung, Handelsdefizite zu bekämpfen, die als „nationaler Notstand“ deklariert worden waren.
Zuvor waren Abgaben gegen China, Kanada und Mexiko verhängt worden – offiziell zur Eindämmung des Drogenschmuggels. Die Maßnahmen erfolgten ohne Zustimmung des Kongresses.
Später gewährte Washington einzelnen Staaten Übergangsfristen, um Verhandlungen zu ermöglichen. Mit der Europäischen Union wurde eine Übereinkunft erzielt: Seit Anfang August gilt auf die meisten EU-Produkte ein reduzierter Zollsatz von 15 Prozent. Im Gegenzug sollte die zollfreie Einfuhr von US-Industriegütern in die EU ermöglicht werden, unter anderem sanken Einfuhrabgaben auf Autos.
Das aktuelle Urteil schließt Zölle nicht grundsätzlich aus. Es stellt jedoch klar, dass sie auf einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage beruhen müssen.
Stimmen aus Brüssel
Die Europäische Kommission bekräftigte nach der Entscheidung ihr Interesse an verlässlichen Handelsbeziehungen. Ein Sprecher erklärte wörtlich:
„Unternehmen beiderseits des Atlantiks sind auf Stabilität und Vorhersehbarkeit im Handel angewiesen. Wir setzen uns daher weiterhin für niedrige Zölle ein und arbeiten an deren Abbau.“
Brüssel steht weiterhin in engem Austausch mit Washington, um mögliche Folgen des Urteils zu klären.
Widerstand aus Politik und Wirtschaft
Trump hatte den Rechtsstreit öffentlich zum Grundsatzfall erklärt und vor „erheblichen wirtschaftlichen Schäden“ gewarnt, sollte das Gericht gegen ihn entscheiden.
Kritik kam jedoch nicht nur aus dem demokratischen Lager. Auch wirtschaftsnahe und libertäre Organisationen, die traditionell den Republikanern nahestehen, wandten sich gegen eine expansive Auslegung präsidialer Befugnisse.
Umfragen zeigen zudem, dass große Teile der Bevölkerung Zöllen skeptisch gegenüberstehen – insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten.
Suche nach anderen Wegen
US-Finanzminister Scott Bessent kündigte an, die Regierung werde alternative rechtliche Instrumente prüfen, um „möglichst viele der Zölle aufrechtzuerhalten“. Auch Trump selbst hatte für den Fall einer Niederlage einen „Plan B“ in Aussicht gestellt.
Die handelspolitische Auseinandersetzung dürfte damit nicht beendet sein – sie verlagert sich lediglich auf eine neue juristische Grundlage.
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