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finaktien.de > Blog > Technologie > Sofort shoppen, später begleichen – neue Vorschriften für Konsumentenkredite
Technologie

Sofort shoppen, später begleichen – neue Vorschriften für Konsumentenkredite

Last updated: May 10, 2026 4:19 am
Klaus Meyer
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Sofort shoppen, später begleichen – neue Vorschriften für Konsumentenkredite

Jetzt kaufen und später bezahlen – das klingt für viele verlockend. Doch vielen ist nicht bewusst, dass es sich dabei um einen Kredit handelt. Der Verbraucherschutz wird nun verstärkt.

Contents
  • Gefahr der Überschuldung soll reduziert werden
  • Kreditgeber sollen mehr Nachsicht üben

Der Bundesrat hat neuen Vorgaben zugestimmt, die Verbraucher beim Abschluss von Kreditverträgen besser schützen sollen. Kernelemente der Reform sind häufigere und strengere Bonitätsprüfungen sowie ein verbesserter Schutz persönlicher Daten. 

Die Verbraucherschutzvorschriften gelten künftig auch für Minikredite bis 200 Euro, Darlehen mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten sowie für zins- und gebührenfreie Kredite. Damit unterliegen Zahlungsmethoden wie “Jetzt kaufen, später bezahlen” (“Buy now, pay later”) denselben Regeln wie Verbraucherkredite. Auch hier soll künftig die Kreditwürdigkeit geprüft werden. 

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Gefahr der Überschuldung soll reduziert werden

So sollen vor allem jüngere Verbraucherinnen und Verbraucher davor bewahrt werden, durch den Abschluss zahlreicher solcher Verträge den Überblick über ihre Verpflichtungen zu verlieren und in eine Schuldenfalle zu geraten. 

Einer Umfrage der Finanzaufsicht Bafin zufolge hat fast ein Viertel der unter 30-Jährigen beim Online-Shopping mit der “Buy now, pay later”-Option bereits den Überblick über offene Forderungen verloren.

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Die Reform strafft außerdem die Regeln für Bonitätsprüfungen. Kredite dürfen nur noch vergeben werden, wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich ist. Dabei sind Informationen aus sozialen Netzwerken sowie besonders sensible Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, für die Prüfung tabu. 

Kreditgeber sollen mehr Nachsicht üben

Kreditgeber werden zur “Nachsicht” gegenüber Kreditnehmenden verpflichtet – spätestens bevor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Vor einer Kündigung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern in finanziellen Schwierigkeiten eine Anpassung des Vertrags angeboten werden, etwa eine längere Laufzeit oder die Stundung von Raten.

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