Die Reform der Rente soll eigentlich längere Erwerbszeiten fördern. Nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft nutzen jedoch immer mehr Beschäftigte die neuen Regeln, um früher Rente zu beziehen und zugleich weiterzuarbeiten.
Die Bundesregierung hat ihre Rentenreform beschlossen – mit dem klaren Ziel, die Erwerbsdauer zu verlängern. Dafür wird unter anderem die Regelaltersgrenze für die Geburtsjahrgänge ab 1965 schrittweise an die steigende Lebenserwartung angepasst.
Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) stellt jedoch in Frage, ob frühere und neue Reformen dieses Ziel nicht unterlaufen. Seit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 gehen demnach mehr Menschen vorzeitig in Rente – und bleiben dennoch in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
„Die Regierung sendet gegensätzliche Signale an die Babyboomer: Zum einen erhöht sich bis 2031 die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Zum anderen werden vorzeitige Renteneintritte für die Gemeinschaft teuer ermöglicht“, sagt IW-Arbeitsmarktökonomin Stefanie Seele.
Die IW-Forscher blicken deshalb auch auf die seit 2026 geltende Aktivrente skeptisch, weil sie aus ihrer Sicht dieselbe politische Logik fortschreibt. Die Aktivrente soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, zum Weitermachen motivieren: Bis zu 2000 Euro Arbeitslohn pro Monat bleiben steuerfrei. Auch diese Maßnahme beurteilt das IW kritisch.
Ursprünglich sollte die Reform längeres Arbeiten begünstigen
Seit Januar 2023 dürfen Bezieher einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Mit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze wollte die Politik den Übergang in den Ruhestand flexibler machen und zugleich ältere Beschäftigte dazu ermutigen, länger erwerbstätig zu bleiben.
Nach der aktuellen IW-Auswertung nutzen viele Versicherte die Regelung jedoch anders: Sie beantragen ihre Altersrente früher und arbeiten anschließend weiter. „Durch die Reformen der Hinzuverdienstgrenze ist das bisherige Prinzip, dass Rente Erwerbseinkommen ersetzt, aufgehoben, da nun ein paralleler Bezug von unbegrenztem Einkommen und voller Rente möglich ist“, heißt es in der Studie.
Auffällig ist laut IW zudem: Die schrittweisen Lockerungen vor der vollständigen Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze wurden nie ausgewertet. Die gesetzlich vorgesehene Evaluation erfolgt erst 2027. Ihre Untersuchung verstehen die Wissenschaftler daher ausdrücklich als Vorgriff auf diese Überprüfung.
Jeder Vierte bleibt trotz Frührente im Job
Für ihre Analyse werteten die Forscher Renten- und Beschäftigungsdaten der Deutschen Rentenversicherung aus den Jahren 2018 bis 2024 aus.
Am stärksten zeigt sich der Trend bei den besonders langjährig Versicherten – also Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren, die vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen können.
Der Anteil derjenigen, die nach Rentenbeginn sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten und mehr als einen Minijob verdienen, stieg von 18 Prozent im Jahr 2022 auf 25 Prozent im Jahr 2023.
Auch bei den langjährig Versicherten, die nach mindestens 35 Versicherungsjahren bereits ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen können, kletterte dieser Anteil deutlich – von acht auf 14 Prozent.
Zunehmend werden sogar Rentenabschläge akzeptiert
Zudem stellen die IW-Forscher eine zweite Entwicklung fest.
Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze entscheiden sich mehr Menschen für eine vorgezogene Altersrente mit lebenslangen Abschlägen, statt bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten.
Der Anteil der langjährig Versicherten mit Abschlägen stieg von 21,7 Prozent im Jahr 2020 auf 24 Prozent im Jahr 2024. Parallel dazu sank in dieser Gruppe das durchschnittliche Renteneintrittsalter leicht.
Nach Einschätzung der Autoren nehmen manche Versicherte die dauerhaften Abschläge bewusst in Kauf: Sie beziehen ihre Rente früher und gleichen die finanziellen Einbußen zumindest teilweise durch einen unbegrenzten Hinzuverdienst aus.
Die beiden Reformen im Überblick
Wegfall der Hinzuverdienstgrenze (seit 2023)
- Frührentner dürfen ohne Begrenzung hinzuverdienen.
- Ziel war ein flexiblerer Übergang in den Ruhestand und längere Erwerbstätigkeit.
- Nach IW-Angaben führt dies dazu, dass mehr Menschen ihre Rente vorzeitig beantragen.
Aktivrente (seit 2026)
- Gilt erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Bis zu 2000 Euro Monatslohn bleiben steuerfrei.
- Aus Sicht des IW setzt auch diese Regelung Anreize, die das übergeordnete Ziel eines späteren Renteneintritts nicht stärken.
Konflikt mit der beschlossenen Rentenreform
Die Befunde fallen in eine Phase, in der die Bundesregierung den gegenteiligen Kurs verfolgt: Die Regelaltersgrenze wird für alle ab dem Geburtsjahrgang 1965 schrittweise an die steigende Lebenserwartung gebunden. Nach dem vorgeschlagenen Zwei-zu-eins-Modell sollen Beschäftigte bei jedem zusätzlichen Jahr Lebenserwartung acht Monate länger arbeiten und vier Monate länger Rente beziehen.
Ziel ist es, den Rentenbeginn insgesamt nach hinten zu verschieben und die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft zu stabilisieren.
Nach Ansicht der Wissenschaftler entstehen dadurch widersprüchliche Signale: Einerseits sollen die Menschen künftig länger arbeiten, andererseits wird es finanziell attraktiver, die Altersrente möglichst früh mit weiterer Erwerbstätigkeit zu kombinieren.
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