Egal ob Pflegebeitrag, CO2-Abgabe oder Deutschlandticket: Zahlreiche Reformen belasten Haushalte mit geringem Einkommen überproportional. Dabei wären häufig fairere Ansätze möglich.
Verbrauchsteuern wie die Mehrwert- oder Tabaksteuer sowie pauschale Abgaben treffen Menschen umso stärker, je geringer ihr Einkommen ist. Der Grund: Wohlhabendere haben einen größeren Abstand zwischen Einkommen und laufenden Ausgaben. Treten Mehrkosten auf, müssen sie allenfalls ihre Sparquote senken.
Für ärmere Haushalte fehlt dieser Puffer bereits heute. Zusätzliche Belastungen durch Steuern oder Sozialabgaben zwingen sie daher zu Einschnitten an anderer Stelle. Dabei gäbe es für viele Projekte der Bundesregierung Lösungen, die Geringverdiener weniger belasten – wenn auch nicht in jedem Fall. Fünf Beispiele:
Pflegeversicherung: Höherer Beitrag für Kinderlose geplant
Was ist geplant? Laut Medienberichten erwägt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), den Beitrag für Kinderlose im kommenden Jahr um 0,1 Prozentpunkte anzuheben. Für eine Durchschnittsverdienerin oder einen Durchschnittsverdiener mit 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen entspräche das 50 Euro zusätzlich pro Jahr. Betroffen wären alle Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro; der maximale Mehrbetrag läge somit bei 69,75 Euro jährlich.
Warum ist das ungerecht? Eine einheitliche Erhöhung trifft Kinderlose unabhängig vom Einkommen – von Mindestlohnempfängern bis zu Personen mit 70.000 Euro Jahresgehalt. Oberhalb der Bemessungsgrenze sind die Mehrkosten gedeckelt. Während für die meisten 0,1 Prozent des Bruttolohns fällig werden, entspricht die Erhöhung bei einem Einkommen von 200.000 Euro effektiv nur rund 0,03 Prozent.
Was wäre die Alternative? Statt den Beitragssatz für alle Kinderlosen zu erhöhen, ließe sich die Beitragsbemessungsgrenze anheben. Ein Anstieg auf etwa 85.000 Euro brächte den Pflegekassen in etwa denselben Mehrertrag wie 0,1 Prozentpunkte zusätzlich beim Beitrag. Die Mehreinnahmen kämen dann vor allem von denen, die über 69.750 Euro jährlich verdienen. Bei 85.000 Euro würde der Beitrag von 418,50 Euro auf 510 Euro steigen – ungefähr 0,1 Prozent des Bruttogehalts. Bei 200.000 Euro Brutto lägen die zusätzlichen Sozialabgaben bei rund 0,05 Prozentpunkten.
Warum ist das ungerecht? Auch hier gilt: Pauschale Erhöhungen belasten Menschen mit wenig Einkommen überdurchschnittlich. Hinzu kommt, dass geringere Einkommen statistisch häufiger mit Krankheit einhergehen – etwa wegen eingeschränkter Ernährungsmöglichkeiten, weniger Zeit für Bewegung oder generell höherem Stress durch finanzielle Engpässe. Zuzahlungen treffen diese Gruppe daher doppelt hart.
Was wäre die Alternative? Grundsätzlich sind Zuzahlungen bereits einkommensabhängig begrenzt: Maximal zwei Prozent des jährlichen Bruttos, bei chronisch Kranken ein Prozent. Der Sozialverband VdK bezeichnet Zuzahlungen als „Strafgebühr auf Krankheit“ und plädiert für deren komplette Abschaffung. Auch Grüne und Linke ließen dies prüfen. Umsetzbar wäre entweder die vollständige Streichung mit Gegenfinanzierung über Beiträge oder niedrigere Belastungsobergrenzen für Menschen mit kleinen Einkommen.
Gesundheitsreform: Kostenlose Mitversicherung vor dem Aus
Was ist geplant? Im Rahmen der Reform soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern entfallen. Künftig wären 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens der erwerbstätigen Person als Beitrag fällig. Ausnahmen sind vorgesehen für Ehepartner, die wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen nicht arbeiten, sowie für Rentner. Für einen Alleinverdiener-Haushalt mit 50.000 Euro brutto bedeutete das 1250 Euro zusätzlich im Jahr.
Warum ist das ungerecht? Auch hier greifen Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Maximal fallen 1743,75 Euro im Jahr an – unabhängig davon, ob das Einkommen 69.750 Euro oder 500.000 Euro beträgt. Zudem liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 Euro Jahreseinkommen; darüber ist eine private Krankenversicherung möglich. Wer wechselt, entzieht sich Erhöhungen in der GKV vollständig. Am Ende tragen vor allem niedrige und mittlere Einkommen die Last.
Was wäre die Alternative? Das hängt vom Ziel der Reform ab. Geht es in erster Linie um höhere Einnahmen der Kassen, wäre auch hier eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der gezieltere Weg – eine Grenze von 80.000 Euro könnte bereits reichen.
Soll hingegen die Zahl nicht erwerbstätiger Ehepartner sinken, kann die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung ein wirksamer Hebel sein. Alternativ ließe sich die Arbeitsaufnahme erleichtern – etwa durch bessere Kinderbetreuung oder eine ausgebautere Pflegeinfrastruktur, deren Lücken bislang viele Frauen von Erwerbsarbeit abhalten. Denkbar wären auch positive Anreize wie temporäre Beitragsrabatte oder Steuergutschriften.
CO2-Preis: Ohne Klimageld vor allem Belastung
Worum geht es? Seit 2021 werden Treibhausgasemissionen über einen CO2-Preis belegt. Gestartet bei 25 Euro je Tonne, liegt er inzwischen bei 55 bis 65 Euro. Im Vorjahr flossen dadurch 16 Milliarden Euro an den Staat. Zwar entrichten Unternehmen die Abgabe, sie geben die Kosten jedoch über höhere Preise an die Verbraucher weiter.
Warum ist das ungerecht? Der CO2-Preis wirkt faktisch wie eine Verbrauchsteuer und trifft damit Menschen mit kleinerem Einkommen stärker. Zudem wohnen Wohlhabendere häufiger im Eigenheim und können dort selbst über die Heizung entscheiden. Mit einer Wärmepumpe entgehen sie etwa der CO2-Abgabe, die beim Heizen mit Gas anfällt. Geringverdiener leben überwiegend zur Miete und sind damit von Entscheidungen der Vermieter abhängig. Setzt der Vermieter auf Gas, zahlen die Mieter mit – auch wenn der Vermieteranteil am CO2-Preis mit dem Ausstoß steigt.
Was wäre die Alternative? Der CO2-Preis erfüllt eine wichtige Lenkungsfunktion: Er soll dazu motivieren, Emissionen zu vermeiden. Geplant war in der Ampel ursprünglich ein Klimageld als Ausgleich. Die Einnahmen sollten pro Kopf an alle Bürger ausgezahlt werden. Bei 16 Milliarden Euro wären das 192 Euro für Alleinstehende und 766 Euro für eine vierköpfige Familie gewesen. Wer wenig emittiert, hätte per Saldo profitiert. Bislang hat die Bundesregierung das Klimageld jedoch nicht auf den Weg gebracht.
Deutschlandticket: Für viele Geringverdiener zu teuer
Worum geht es? Das Deutschlandticket ist eine bundesweite ÖPNV-Flatrate. Aktuell kostet es 63 Euro im Monat und gilt für alle Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Der Preis steigt jährlich: 2024 waren es 49 Euro, 2025 dann 58 Euro. Für 2027 ist ein weiterer Anstieg wahrscheinlich; Details folgen im Herbst.
Warum ist das ungerecht? Wie alle Pauschalpreise belasten auch diese Erhöhungen Menschen mit wenig Geld stärker – aus den bereits genannten Gründen. Zudem sind ärmere Haushalte häufiger auf den ÖPNV angewiesen, etwa für den Arbeitsweg, und können den Kosten schlechter ausweichen. Laut Bundesregierung können sich viele einkommensschwache Haushalte das Ticket schon heute nicht leisten; Nutzer sind überdurchschnittlich oft Gutverdienende.
Was wäre die Alternative? Das Deutschlandticket ist für Verkehrsverbünde ein Verlustgeschäft; Einzelfahrscheine brächten mehr Einnahmen. Bund und Länder gleichen die Differenz aus, deckeln ihren Zuschuss aber bei drei Milliarden Euro pro Jahr. Eine Erhöhung dieses Zuschusses könnte entweder den Preis für alle senken oder eine soziale Staffelung ermöglichen. Geringverdiener bekämen das Ticket dann günstiger. Manche Kommunen und Länder bieten das bereits an. Der Paritätische Gesamtverband schlägt ein Sozialticket für 25 Euro monatlich für alle Bezieher von Sozialleistungen vor – darunter Bürgergeld/Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.