Geplante Reform ordnet den Zugang zum Gesundheitssystem neu
Die Bundesregierung arbeitet an einer umfassenden Neuaufstellung des deutschen Gesundheitswesens. Künftig sollen Patientinnen und Patienten in den meisten Fällen nicht mehr direkt einen Facharzt aufsuchen. Der Hausarzt wird stattdessen zur ersten Anlaufstelle und Koordinationsinstanz. So sollen Betroffene gezielter durch die komplexe medizinische Versorgung geführt werden.
Die Reform ist Teil der gesundheitspolitischen Agenda der Koalition. Angestrebt werden effizientere Abläufe, weniger Doppeluntersuchungen und eine Begrenzung der wachsenden Gesundheitsausgaben. Zugleich sollen Facharztkapazitäten stärker jenen vorbehalten sein, die tatsächlich eine spezialisierte Behandlung benötigen.
Als Vorbild dienen Primärarztsysteme, wie sie in zahlreichen europäischen Staaten bereits etabliert sind.
Hausärzte als zentrale Steuerungsstelle
Nach derzeitigem Konzept führt der erste Weg bei gesundheitlichen Beschwerden grundsätzlich in die Hausarztpraxis. Dort wird entschieden, ob die Behandlung vor Ort erfolgen kann oder ob eine Überweisung an eine fachärztliche Praxis sinnvoll ist.
Ziel ist eine bessere Strukturierung der Versorgung in Deutschland. Hierzulande sind Arztkontakte im internationalen Vergleich besonders häufig. Viele Menschen konsultieren gleichzeitig verschiedene Praxen – oftmals ohne ausreichende Koordination ihrer Behandlung.
Durch die gestärkte Rolle der Hausärzte soll eine engere Abstimmung zwischen den Disziplinen erreicht und überlaufene Facharztpraxen entlastet werden.
Freie Arztwahl bleibt grundsätzlich bestehen
Trotz der geplanten Steuerung bleibt ein Kernprinzip erhalten: die freie Arztwahl. Patientinnen und Patienten können weiterhin selbst bestimmen, welche Hausarztpraxis sie wählen.
Vorgesehen ist allerdings eine Bindung an die gewählte Praxis für einen bestimmten Zeitraum. Die Bundesärztekammer spricht sich für mindestens zwölf Monate aus. In dieser Zeit koordiniert der gewählte Hausarzt die Behandlung.
Auch bei Fachärztinnen und Fachärzten bestehen Auswahlmöglichkeiten: Nach Überweisung können Patientinnen und Patienten weiterhin den Spezialisten ihrer Wahl aufsuchen.
Ausnahmen für bestimmte Fachrichtungen
Für einige Bereiche sind Ausnahmen vorgesehen. In bestimmten Fachrichtungen bleibt der direkte Zugang ohne vorherigen Hausarztkontakt möglich.
Geplant sind insbesondere Ausnahmen für:
- Augenärzte
- Gynäkologen
- Zahnärzte
- Kinderärzte
Diese Disziplinen gelten als wesentliche Bestandteile der Grundversorgung und werden daher nicht vollständig in das Überweisungssystem eingebunden.
Für chronisch kranke Menschen sind zusätzliche Regelungen angedacht. So könnten etwa Jahresüberweisungen ausgestellt werden, damit die regelmäßige fachärztliche Betreuung weiterhin gewährleistet bleibt.
Erhoffte Vorteile für Patienten
Mit dem neuen Ansatz verbindet die Bundesregierung mehrere Erwartungen. Zentral ist ein ganzheitlicher Blick auf die Gesundheit der Betroffenen: Hausärzte kennen häufig die Krankengeschichte und die gesamte Medikation.
So lassen sich Risiken leichter erkennen – besonders bei mehreren verordneten Arzneien, bei denen gefährliche Wechselwirkungen auftreten können.
Auch die Wartezeiten könnten sinken: Wenn Facharzttermine stärker auf komplexe Fälle fokussiert werden, gelangen dringende Anliegen schneller in die spezialisierten Praxen.
Darüber hinaus soll die Lotsenfunktion der Hausärzte unnötige Untersuchungen reduzieren und die Versorgung insgesamt besser verzahnen.
Kritik von Verbraucherschützern und Ärzten
Trotz dieser Ziele stößt das Vorhaben auch auf Widerspruch. Verbraucherschützer warnen, die Reform könne zusätzliche Hürden schaffen.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, äußerte deutliche Bedenken. Sie erklärte:
„Das System wird den schwierigen Zugang zu Fachärzten nicht lösen, sondern neue Probleme schaffen.“
Ein häufig genannter Punkt ist die bereits angespannte Situation in vielen Hausarztpraxen. In etlichen Regionen – insbesondere auf dem Land – besteht ein Mangel an Hausärzten. Kritiker fürchten deshalb neue Engpässe an der ersten Versorgungsstelle.
Auch Fachärztinnen und Fachärzte zeigen sich teils skeptisch. Der Verband der HNO-Ärzte warnt etwa, dass schwere Erkrankungen später erkannt werden könnten, wenn der Weg über die Hausarztpraxis verpflichtend ist.
Bestehende Modelle als Vorbild
Völlig neu ist die Idee eines Primärarztsystems in Deutschland nicht. Seit 2007 bieten Krankenkassen die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) an.
Über zehn Millionen Versicherte nutzen diesen freiwilligen Tarif bereits. Teilnehmende verpflichten sich, zunächst die Hausarztpraxis aufzusuchen; Ausnahmen gelten für bestimmte Fachbereiche und Notfälle.
Viele Kassen verknüpfen die Teilnahme mit Extras, etwa Prämien, kostenfreien Check-ups oder dem Wegfall ausgewählter Zuzahlungen.
Eine Auswertung der AOK Baden-Württemberg aus dem Jahr 2026 deutet auf medizinische Vorteile hin: Bei Menschen mit Diabetes traten schwere Komplikationen wie Herzinfarkte seltener auf – ein Effekt der besseren Koordination.
Internationale Erfahrungen mit Primärarztsystemen
Ein Blick ins Ausland zeigt die breite Verbreitung solcher Strukturen. In den Niederlanden gilt der Hausarzt traditionell als erste und wichtigste Adresse im Gesundheitswesen.
Nach Angaben des niederländischen Hausärzteverbands suchen 93 Prozent der Patientinnen und Patienten zuerst eine Hausarztpraxis auf. In den meisten Fällen kann dort bereits geholfen werden.
Nur rund sieben Prozent werden anschließend an Fachärzte überwiesen.
Ein wesentlicher Unterschied zu den deutschen Plänen: In den Niederlanden besteht keine uneingeschränkte freie Arztwahl; häufig weist die Krankenkasse einen Hausarzt zu.
Weitere Reformschritte erforderlich
Wie das deutsche Primärarztsystem im Detail aussehen wird, ist noch offen. Fachleute betonen, dass ergänzende Reformen notwendig sein dürften.
Die Gesundheitsökonominnen Gina Wittlinger und Leonie Sundmacher heben hervor, dass eine stärkere Primärversorgung die Basis für ein funktionierendes System bildet. Denkbar sei etwa, dass qualifizierte Pflegekräfte zusätzliche Aufgaben übernehmen und so Hausärzte entlasten. Die zuständige Gesundheitsministerin Nina Warken will im Sommer einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen. Der Start des neuen Systems ist nach aktuellem Stand ab 2028 denkbar.