„Nur Barzahlung“ soll der Vergangenheit angehören: Künftig sollen Kundinnen und Kunden frei zwischen Barzahlung, Karte oder Smartphone wählen können. Händler verweisen jedoch auf Gebühren und mehr Verwaltungsaufwand.
- Was gilt derzeit?
- Was plant das Finanzministerium?
- Sind Ausnahmen vorgesehen?
- Warum ist das vorgesehen?
- Wie zahlen die Menschen derzeit?
- Warum bieten manche Geschäfte keine Kartenzahlung an?
- Was passiert mit den Plänen des Finanzministeriums?
- Was halten die betroffenen Branchen von den Plänen?
- Was sagen Experten?
In Zukunft sollen Geschäfte und Restaurants zusätzlich zum Bargeld auch digitale Zahlungen per Karte oder Smartphone verpflichtend akzeptieren. „Cash only“-Schilder wären damit Geschichte. Ein entsprechendes Vorhaben hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) angestoßen. Laut Deutscher Presse-Agentur werden die Eckpunkte aktuell mit den übrigen Ministerien abgestimmt.
Was gilt derzeit?
Scheine und Münzen in Euro sind in Deutschland das gesetzliche Zahlungsmittel, weshalb Bargeld grundsätzlich angenommen werden muss. Eine Pflicht, Kartenzahlung zu akzeptieren, gibt es nicht. Vor allem kleine Läden, Spätis und Restaurants bieten derzeit häufig keine Kartenzahlung an.
Zugleich steigt die Zahl der Cafés und SB-Kassen im Supermarkt, an denen Barzahlung nicht möglich ist. Das geht, wenn Händler und Kundschaft dies im Vorfeld vereinbaren. Üblich ist ein Schild vor dem Kauf, das auf ausschließliche Kartenzahlung hinweist.
Was plant das Finanzministerium?
Angestrebt wird Wahlfreiheit: Kundinnen und Kunden sollen entscheiden, ob sie bar oder digital – also per Karte, Handy oder Uhr – bezahlen. „Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten“, heißt es in den Eckpunkten. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD aufgegriffen.
Die Pflicht soll für Handel, Gastronomie und den Dienstleistungsbereich gelten. Welches digitale Bezahlverfahren bereitsteht, soll der Inhaber festlegen. Erlaubt wären die „am Markt verfügbaren und gängigen digitalen Bezahlverfahren“, heißt es in den Eckpunkten. Mindestens ein europäisches Verfahren müsse akzeptiert werden.
Umsatzschwellen oder Zusatzkosten sind nicht vorgesehen. So soll der Kaffee oder Schokoriegel ebenso bargeldlos bezahlt werden können wie ein größerer Einkauf oder der Friseurbesuch.
Zugleich betont das Ministerium in den Eckpunkten: Barzahlung bleibt weiterhin möglich, es gehe lediglich um zusätzliche Optionen.
Sind Ausnahmen vorgesehen?
Ja, die Pflicht soll nur für Unternehmen gelten. Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände sollen weiterhin die Möglichkeit haben, ausschließlich mit Bargeld zu arbeiten. Bei Dorffesten, Flohmärkten und ähnlichen Veranstaltungen nimmt man also besser weiterhin die Geldbörse mit. Außerdem prüft das Ministerium, ob Härtefallregelungen nötig sind.
Warum ist das vorgesehen?
Das Ministerium führt an, dass viele Menschen inzwischen mit Karte zahlen möchten, dies aber vor allem in kleineren Geschäften oft gar nicht oder erst ab einem bestimmten Betrag möglich ist.
Digitale Zahlungen helfen zudem bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und anderer Finanzkriminalität, da sie stets dokumentiert werden.
Wie zahlen die Menschen derzeit?
Im vergangenen Jahr wurden Alltagskäufe in Deutschland etwas häufiger digital als mit Bargeld bezahlt. Laut Bundesbank waren 55 Prozent der Transaktionen bargeldlos, Tendenz steigend.
Am häufigsten kam dabei die Debitkarte (26 Prozent) zum Einsatz, meist die Girocard, die umgangssprachlich oft noch EC-Karte genannt wird. Karten werden vor allem bei höheren Beträgen genutzt. Das mobile Bezahlen mit Smartphone oder Smartwatch stieg auf zehn Prozent.
In 45 Prozent der Transaktionen griffen die Bürger zu Bargeld. Das gilt insbesondere für ältere Menschen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, niedrigem Einkommen oder geringer digitaler Erfahrung.
Warum bieten manche Geschäfte keine Kartenzahlung an?
Das liegt vermutlich an den Kosten. Neben der Anschaffung von Lesegeräten fallen teilweise Transaktionsgebühren an. Am günstigsten kommen Läden laut einer Bundesbank-Analyse vom vergangenen Jahr weg, wenn mit Bargeld oder Girocard gezahlt wird. Internationale Debitkarten (Visa/Mastercard) und Kreditkarten verursachen höhere Gebühren.
Was passiert mit den Plänen des Finanzministeriums?
Zu den Eckpunkten können nun die anderen Ministerien Stellung nehmen. Bis ein Gesetzentwurf ausgearbeitet ist, kann es noch Änderungen geben – ebenso vor einem Beschluss im Bundestag.
Ziel des Finanzministeriums ist, den Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett zu beschließen und die Umsetzung 2027 zu starten.
Was halten die betroffenen Branchen von den Plänen?
Gesetzliche Vorgaben seien überflüssig und führten nur zu zusätzlicher Bürokratie und Unsicherheiten, sagte Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE). „Denn eine einzelne Akzeptanz heißt immer, dass die ganze Bandbreite an Karten akzeptiert werden muss. Ansonsten entstehen komplizierte Kundengespräche, die Ärger machen, sowie Zeit und Geld kosten.“ Für Händler fielen zusätzliche Kosten an. Der Verband fordert daher die Möglichkeit, Kartengebühren an Kundinnen und Kunden weitergeben zu können.
Was sagen Experten?
Während der Pandemie habe sich ein Großteil der Bevölkerung an unbares Bezahlen gewöhnt, sagt Kai Hudetz vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln. „Bargeldlose Bezahlmöglichkeiten sind im Handel längst kein Zusatzangebot mehr, sondern werden von vielen Konsumentinnen und Konsumenten als Standard erwartet.“ Dennoch sei Bargeld vor allem bei älteren Menschen weiterhin häufig das bevorzugte Zahlungsmittel. „Insofern macht die Wahlfreiheit absolut Sinn.“
Philipp Hübner, Zahlungsexperte beim Forschungsinstitut EHI, sagte: „Da mittelständische und große Händler nahezu ausnahmslos mindestens eine bargeldlose Zahlungsart anbieten, ist diese Regelung für diese in der Praxis weitgehend irrelevant.“ Ausgenommen seien möglicherweise sehr kleine Geschäfte und Kioske.