Die Energiepreise sind infolge des Iran-Konflikts stark gestiegen, weshalb bereits Flüge gestrichen wurden. Trotz hoher Kosten haben Verbraucher grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung – in einem speziellen Fall jedoch nicht.
Wird ein Flug wegen gestiegener Kerosinkosten annulliert, behalten Reisende auch in der aktuellen Energiekrise ihre EU-weit garantierten Rechte. Nach Angaben der Europäischen Kommission gelten in solchen Fällen weiterhin die Fluggastrechte. Demnach stehen Passagieren Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen sowie Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen zu, betonte die Behörde in Brüssel.
Anders verhält es sich, wenn ein Flug aufgrund von Treibstoffknappheit nicht starten kann: Ein solcher Mangel kann als außergewöhnlicher Umstand gelten und Fluggesellschaften von der Pflicht zu finanziellen Ausgleichszahlungen befreien.
Wegen der durch den Iran-Konflikt beeinträchtigten Öltransporte durch die Straße von Hormus sind die Preise für Flugtreibstoff sprunghaft angestiegen. Die Lufthansa und andere Airlines, darunter die skandinavische SAS, haben deshalb bereits Flüge gestrichen. Aktuell gebe es jedoch keine konkreten Anzeichen für akute Treibstoffengpässe, so die Kommission. Dauere der Konflikt an, könnten allerdings Lieferunterbrechungen auftreten – vor allem bei Kerosin. Reisende sollten daher mit möglichen Beeinträchtigungen rechnen.
Ticketpreise dürfen nachträglich nicht erhöht werden
Die EU-Kommission stellte zudem klar, dass der Ticketpreis für Verbraucher von Beginn an transparent sein muss und nicht im Nachhinein angehoben werden darf. Kraftstoffzuschläge sind demnach unzulässig. Für Pauschalreisen können unter Umständen abweichende Regelungen gelten.
Wie aus veröffentlichten Leitlinien der Kommission hervorgeht, prüft die Branche derzeit vorübergehend den Einsatz einer alternativen Kerosinsorte in Europa, um die Versorgung auch bei möglichen Engpässen sicherzustellen. Die EU-Kommission sieht dafür keine Hürden und verweist auf entsprechende Bestimmungen der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA.