Mieterinnen und Mieter in Deutschland müssen sich auf deutliche Veränderungen bei Heizung und Heizkostenabrechnung einstellen. Anlass ist die überarbeitete Heizkostenverordnung (HKV), die schrittweise greift und bis spätestens 31. Dezember 2026 vollständig umgesetzt sein soll. Ziel ist es, den Energieverbrauch transparenter zu machen und dadurch Sparanreize zu setzen.
Fernablesung wird gesetzlicher Standard
Herzstück der Reform ist die Pflicht zur Fernablesbarkeit sämtlicher Messgeräte für Heizung und Warmwasser. In Wohngebäuden mit zentraler Heiz- oder Warmwasserversorgung dürfen künftig nur noch Geräte verwendet werden, die Verbrauchsdaten drahtlos übermitteln.
Damit verlieren viele ältere Messsysteme ihre Zulassung. Besonders betroffen sind Heizkostenverteiler mit Verdunstungstechnik sowie Zähler ohne Funkmodul. Diese Technik ist spätestens bis Ende 2026 auszutauschen.
Diese Wohnungen sind von der Umrüstung betroffen
Die Austauschpflicht gilt für alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Heiz- oder Warmwasseranlage. Ausgenommen sind lediglich Gebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten, sofern eine davon vom Eigentümer selbst bewohnt wird.
Nicht betroffen sind dezentrale Heizsysteme, etwa Gasetagenheizungen, bei denen jede Wohnung ihre Wärmeversorgung eigenständig regelt.
So erkennen Mieterinnen und Mieter veraltete Messgeräte
Ob die eigenen Heizkostenverteiler den neuen Vorgaben entsprechen, lässt sich meist leicht prüfen. Moderne Geräte zeigen oft Funksymbole, Antennen-Icons oder eindeutige Hinweise wie „Funk“ bzw. „Fernablesung“ im Display.
Ältere Modelle blenden häufig nur Basisdaten wie aktuelle Verbrauchswerte oder den letzten Abrechnungsstichtag ein. In solchen Fällen ist ein Austausch verpflichtend vorgesehen.
Neue Vorgaben für Abrechnung und Information
Mit der technischen Umstellung ändern sich auch die Abläufe. Nach dem Gerätewechsel müssen Vermieter ihre Mieter mindestens einmal pro Monat über den individuellen Energieverbrauch informieren.
Die Bereitstellung kann per Post oder digital, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen. Die monatlichen Übersichten umfassen neben dem aktuellen Verbrauch auch Angaben zu Energiepreisen, Gesamtkosten, CO₂-Emissionen sowie klimabereinigte Vergleiche mit dem Vorjahreszeitraum.
Mehr Transparenz soll zum Sparen motivieren
Mit der Novelle verfolgt der Gesetzgeber ein klares Ziel: mehr Nachvollziehbarkeit beim Heizverhalten. Wer regelmäßig sieht, wie hoch der eigene Verbrauch ist und welche Kosten entstehen, soll bewusster mit Energie umgehen.
Untersuchungen zeigen, dass allein durch häufigere Verbrauchsinformationen Einsparungen im einstelligen Prozentbereich möglich sind – ohne Einbußen beim Komfort.
Der zeitliche Rahmen ist klar definiert
Bereits seit Ende 2021 dürfen neu installierte Heiz- und Warmwasserzähler nur noch fernablesbar sein. Bestehende Geräte haben lediglich einen befristeten Bestandsschutz. Spätestens bis Jahresende 2026 müssen alle nicht funkfähigen Systeme ersetzt werden.
Für Mieter bedeutet das: In vielen Häusern stehen in den kommenden Monaten Termine mit Handwerksbetrieben an. Die Kosten für den Austausch gelten als Betriebskosten und können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umgelegt werden.
Heizkostenabrechnung wird genauer
Langfristig verändert sich auch die klassische Heizkostenabrechnung. Durch die digitale Erfassung stehen deutlich mehr Daten bereit, was präzisere und besser nachvollziehbare Abrechnungen ermöglicht. Gleichzeitig steigt der organisatorische Aufwand für Vermieter, die nun regelmäßige Verbrauchsinformationen bereitstellen müssen.