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finaktien.de > Blog > Unterhaltung > Gesamtüberblick 2/Entscheidung zur Rente: Höhere Bezüge für Seniorinnen und Senioren – 05.12.25 – Nachrichten
Unterhaltung

Gesamtüberblick 2/Entscheidung zur Rente: Höhere Bezüge für Seniorinnen und Senioren – 05.12.25 – Nachrichten

Last updated: December 5, 2025 7:17 pm
Klaus Meyer
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Gesamtüberblick 2/Entscheidung zur Rente: Höhere Bezüge für Seniorinnen und Senioren - 05.12.25 - Nachrichten

BERLIN (dpa-AFX) – Um 13.21 Uhr ist es geschafft: Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow verkündet die Kanzlermehrheit für das umstrittene Rentengesetz der Regierung und fügt augenzwinkernd hinzu: “Ich denke, Sie haben die Steine, die von manchen Herzen geplumpst sind, gehört.” Schwarz und Rot haben den heikelsten Teil ihrer Rentenreform aus eigener Kraft durch den Bundestag gebracht.

Manche Fernsehsender schalten weiter, im Plenum bleibt die Aufmerksamkeit hoch, während Ramelow unmittelbar anschließend weitere rentenpolitische Abstimmungen leitet. Am Ende steht ein Dreierpaket an Gesetzen – und ein großes Reformvorhaben. Was bedeutet das für die Menschen in Deutschland?

Haltelinie sorgt für 420 Euro Plus

48 Prozent Rentenniveau bis 2031: Das Rentenniveau setzt eine Standardrente ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst. Fällt es, steigen Renten bei der jährlichen Anpassung im Sommer weniger stark als die Löhne. Seit 2019 wird es per Gesetz stabil gehalten, diese Regel läuft jedoch Ende des Jahres aus – und soll nun verlängert werden. Damit sollen Rentnerinnen und Rentner weiterhin Erhöhungen entsprechend der Lohnentwicklung erhalten.

Ohne Haltelinie würde das Rentenniveau wegen der demografischen Entwicklung und der vielen Babyboomer, die vom Beitragszahler zur Rentnerin oder zum Rentner werden, bis 2031 um rund einen Prozentpunkt auf 47 Prozent sinken. Das Arbeitsministerium rechnet vor: Bleibt das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil, liegt zum 1. Juli 2031 eine Rente von etwa 1.500 Euro monatlich rund 35 Euro höher – also 420 Euro mehr im Jahr.

Rentenniveau und Rentenhöhe sind vor allem für die etwa 52 Prozent der Seniorinnen und Senioren entscheidend, die im Alter ausschließlich auf die gesetzliche Rente bauen. In Ostdeutschland trifft das sogar auf rund 74 Prozent zu.

Knackpunkt für die Junge Gruppe

Die Junge Gruppe der Unionsfraktion drohte mit Ablehnung, weil das Rentenniveau auch nach 2031 rund einen Prozentpunkt oberhalb des derzeit geltenden Rechts gehalten werden soll. Das würde die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bis 2040 zusätzlich etwa 111 Milliarden Euro kosten.

Profitieren sollen davon die künftigen Rentenbeziehenden, deren Ansprüche nach 2031 nicht so stark sinken sollen, wie es die Demografie nahelegt. Demnach könnte die Niveaumarke 2035 noch bei 46,7 und fünf Jahre später bei 46 Prozent liegen. Der Kostenhinweis der Jungen stieß inhaltlich auf wenig Widerspruch, entgegnet wurde jedoch, die Gesellschaft müsse sich das leisten wollen und können.

Wie die Beiträge steigen

Dank steigender Erwerbstätigkeit und Einkommen blieben die Rentenbeiträge seit 2018 stabil: 18,6 Prozent des Bruttolohns, je zur Hälfte getragen von Arbeitgebern und Beschäftigten, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Ende der 1990er lag der Satz noch über 20 Prozent. Nun wird erwartet, dass der Beitrag 2027 erstmals wieder anzieht, 2030 die 20-Prozent-Marke erreicht und 2040 bei 21,4 Prozent liegt. Das ist keine gesetzliche Festlegung, sondern eine Prognose – vor allem basierend auf Annahmen zum Arbeitsmarkt.

Schwerpunkte jenseits der gesetzlichen Rente

Weil für viele die gesetzliche Rente allein den Lebensstandard nicht sichert, sollen Betriebsrenten breiter werden – insbesondere in kleineren Betrieben und für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Darauf zielt der zweite Teil des Rentenpakets, unter anderem durch konsequente Entbürokratisierung. Heute verfügen rund 18 Millionen Beschäftigte – 52 Prozent – über eine entsprechende Anwartschaft.

Drittens geht es um die private Vorsorge: Die heutigen Riester-Renten sollen deutlich gestärkt werden – mit einem komplett neuen, verbesserten Modell, einem “neuen Vorsorgeprodukt”, wie im Koalitionsvertrag angekündigt. Noch am Freitag startete das Haus von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) die regierungsinterne Abstimmung für eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge – “mit dem Ziel einer Revitalisierung”, heißt es im Entwurf. Auch die Vorhaben für das kommende Jahr setzen auf die Privatvorsorge als bessere Ergänzung. Hier kommt die angekündigte Rentenkommission ins Spiel.

“Gerechtigkeitslücke schließen”: Mütterrente

Zusammen mit dem umstrittenen Haltelinien-Gesetz beschlossen wurde die von der CSU vorangetriebene Ausweitung der Mütterrente. Für vor 1992 geborene Kinder werden weitere sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet – insgesamt drei Jahre. Ab 2027 solle damit eine Gerechtigkeitslücke geschlossen und die Erziehungsleistung in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes gewürdigt werden, erläutert das Arbeitsministerium – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

Die Aktivrente – ein Steuerfreibetrag

Ebenfalls mit grünem Licht aus dem Bundestag versehen: Ab 1. Januar soll Arbeiten über das reguläre Rentenalter hinaus attraktiver werden. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann ab dem kommenden Jahr bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Änderung im Einkommensteuergesetz soll Rentnerinnen und Rentner um bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlasten. Die Aktivrente geht auf eine CDU-Idee zurück.

Zudem wird Personen nach Erreichen des Rentenalters die Rückkehr in Teilzeit zum früheren Arbeitgeber erleichtert. Für sie entfällt das Anschlussverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Auch eine Frühstartrente soll kommen

Nach den aktuellen Plänen ist die sogenannte Frühstartrente vorgesehen. Jedes Kind, das eine Bildungseinrichtung besucht, soll vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro erhalten. Ein Gesetzgebungsverfahren steht noch aus. Ab 18 Jahren soll das Geld bis zur Rente privat günstig weiterbespart werden können.

Rentenpolitische Zukunft: Die Kommission

Voraussichtlich in knapp zwei Wochen soll die Rentenkommission eingesetzt werden. Vertreten sein sollen Wissenschaft und Politik – ausdrücklich auch die junge Generation, wie die Koalitionsspitzen zusagten. Bis Mitte 2026 sollen Vorschläge vorliegen, die anschließend zügig in ein Gesetzgebungsverfahren münden sollen.

In der Kommission sollen auch Themen auf den Tisch, die für Union oder SPD derzeit Tabu sind: eine weitere Erhöhung der Lebensarbeitszeit über 67 hinaus für gesetzlich Versicherte sowie die Einbeziehung zusätzlicher Gruppen in die gesetzliche Rente, gegebenenfalls auch Beamtinnen und Beamte. Insgesamt soll die Arbeit der Kommission auf kosten- und rentendämpfende Elemente in der Rentenformel zielen. Der Kanzler und die Sozialdemokraten haben große Reformen angekündigt und ihren Reformwillen mehrfach bekräftigt.

Die Junge Union zeigt dennoch wenig Vertrauen in die Bereitschaft der SPD. Am Rande des Plenarsaals kündigte der JU-Chef Johannes Winkel weiteren Einsatz an: “Jetzt geht es erst richtig los”, sagte er im Fernsehen./bw/DP/mis

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