Eilentscheidung aus Köln mit erheblicher politischer Tragweite
Das Verwaltungsgericht Köln hat verfügt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei Alternative für Deutschland (AfD) vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen oder entsprechend behandeln darf. Mit dieser Entscheidung folgte das Gericht dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen.
Die Bundesbehörde hat damit den Ausgang des weiterhin laufenden Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Zudem untersagten die Richter dem Verfassungsschutz, die entsprechende Einstufung öffentlich zu verbreiten.
Die Entscheidung entfaltet deutliche politische Wirkung. Obwohl das Hauptverfahren noch aussteht, darf die Bundespartei bis zu einem endgültigen Urteil nicht mehr offiziell als gesichert rechtsextremistisch geführt werden.
Kernaussage der Richter
Nach Auffassung des Gerichts gibt es „zwar eine hinreichende Gewissheit“, dass innerhalb der AfD Bestrebungen bestehen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Gleichzeitig werde die Partei „durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt“, die eine verfassungsfeindliche Grundtendenz im Gesamtbild rechtfertige.
Diese Nuancierung ist juristisch bedeutsam: Das Gericht machte deutlich, dass das Vorhandensein extremistischer Strömungen in Teilbereichen nicht automatisch die Gesamtpartei entsprechend klassifiziert.
Für die Eilentscheidung spielte offenbar eine Rolle, dass der Verfassungsschutz seine Quellen bislang nicht vollständig offengelegt hat. Mangels voller Transparenz könne nicht zulasten der AfD unterstellt werden, es gebe interne Strategien, die über öffentlich Bekanntes hinausgehen.
Reaktionen aus Politik und Partei
Die Parteivorsitzenden Alice Weidel (47) und Tino Chrupalla (50) bewerteten den Beschluss als wichtigen Erfolg. Sie sprachen von einem Sieg für Rechtsstaatlichkeit und faire demokratische Verfahren und hoben hervor, dass in einer Demokratie die Wähler über die Teilnahme am politischen Wettbewerb entscheiden.
Bereits zuvor hatte Weidel den Beschluss als großen Erfolg für die AfD und für die Demokratie in Deutschland bezeichnet.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (55, CSU) teilte mit, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis und werde das Hauptsacheverfahren abwarten. Mit Blick auf ein mögliches Parteiverbot betonte er, die politischen Auseinandersetzungen müssten politisch geführt werden; ein Verbot habe deutlich höhere Hürden.
Kritik an der früheren Bewertung
Die Neubeurteilung der AfD war am 2. Mai 2025 öffentlich gemacht worden. Die damalige geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (55, SPD) verwies auf ein Gutachten des Verfassungsschutzes und sprach von einer klaren und eindeutigen Einstufung. Nach Angaben des BfV beruhte das Ergebnis auf einer äußerst sorgfältigen Prüfung über rund drei Jahre.
Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe war Faeser nur noch geschäftsführend im Amt; die neue Bundesregierung wurde wenige Tage später, am 6. Mai 2025, vereidigt.
Der sächsische Innenminister Armin Schuster (64, CDU) kritisierte die damalige Entscheidung als politisch motivierten Schnellschuss und warf der Bundesregierung vor, den Sicherheitsbehörden damit geschadet zu haben.
Auch Sahra Wagenknecht (56) begrüßte den Kölner Beschluss und hob hervor, man müsse die AfD nicht mögen, um festzustellen, dass rechtsstaatliche Verfahren funktionierten.
FDP und Linke mit konträren Einschätzungen
Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki (73) wertet die Begründung als deutliches Signal: Sollten beim Verfassungsschutz keine über das bisher Gezeigte hinausgehenden Belege vorliegen, werde voraussichtlich auch das Hauptsacheverfahren scheitern. Ein AfD-Verbotsverfahren sei damit de facto vom Tisch.
Jan van Aken (64), Vorsitzender der Linken, beurteilt die Lage anders. Er betonte, das Gericht habe weder die menschenverachtende Rhetorik der AfD bewertet noch festgestellt, die AfD sei nicht rechtsextrem. Er rechnet damit, dass das Hauptsacheverfahren die Einschätzung des Verfassungsschutzes stützen könnte.
Landesverbände weiterhin eingestuft
Unabhängig vom aktuellen Eilbeschluss gelten inzwischen fünf AfD-Landesverbände als „gesichert rechtsextremistisch“ oder „gesichert rechtsextrem“: Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Im Februar 2026 wurde zudem Niedersachsen entsprechend bewertet.
Diese Einschätzungen werden durch den Kölner Beschluss nicht unmittelbar berührt und bleiben vorerst bestehen.
Verfahren weiterhin offen
Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren steht zudem noch aus. Erst dort fällt die endgültige Entscheidung, ob die AfD insgesamt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf.
Bis dahin ist der Verfassungsschutz verpflichtet, eine entsprechende öffentliche Bewertung der Bundespartei zu unterlassen.