Bei Einzahlungen über 10.000 Euro verlangt die Hausbank in der Regel einen Nachweis zur Geldquelle. Rückfragen sind jedoch bereits bei deutlich niedrigeren Beträgen möglich.
Wer höhere Barbeträge auf sein Konto einzahlen möchte, sollte mit Rückfragen der Bank rechnen. Besteht bereits eine Geschäftsbeziehung, gilt üblicherweise ab Einzahlungen von über 10.000 Euro die Pflicht, die Mittelherkunft zu belegen.
10.000 Euro sind keine feste Prüfschwelle
Bei einer Bank ohne bestehende Kundenbeziehung liegt die genannte Schwelle schon bei mehr als 2500 Euro. Auch darunter kann ein Institut Unterlagen verlangen. Manche Banken fordern abhängig von ihren Prüfungen bereits ab 1000 Euro einen Nachweis.
Ein Beitrag von gegen-hartz weist darauf hin, dass Kreditinstitute ihre Kundschaft und deren Transaktionen fortlaufend überwachen müssen (§ 10 Geldwäschegesetz). Wichtig ist dabei auch, ob eine Einzahlung zum bisherigen Kontoverhalten passt.
So läuft die Herkunftsprüfung ab
Eine Bareinzahlung von mehr als 10.000 Euro bei der eigenen Bank löst grundsätzlich die Pflicht aus, die Herkunft des Geldes plausibel zu belegen. Je nach Ursprung kommen unterschiedliche Unterlagen infrage. Wurde das Bargeld zuvor vom eigenen Konto abgehoben, eignen sich etwa Kontoauszüge oder Auszahlungsquittungen.
Nach einem Autoverkauf können der Kaufvertrag zusammen mit einem Zahlungsbeleg als Nachweis dienen. Bei einer Erbschaft oder Schenkung kommen zum Beispiel Nachlassunterlagen, ein Erbschein oder ein Schenkungsvertrag infrage. Die Bank entscheidet im Einzelfall, ob die eingereichten Belege ausreichen.
Darauf sollten Kunden bei Bareinzahlungen achten
- Bei der Hausbank besteht grundsätzlich ab Einzahlungen über 10.000 Euro eine Nachweispflicht.
- Ohne bestehende Geschäftsbeziehung liegt die Schwelle bei mehr als 2500 Euro.
- Auch kleinere, auffällige oder zusammenhängende Einzahlungen können überprüft werden.
- Kontoauszüge, Kaufverträge oder Erbscheine eignen sich als Herkunftsnachweis.
- Vor der Einzahlung sollten Kundinnen und Kunden klären, welche Unterlagen die Bank verlangt.
Auch geringe Beträge können auffallen
Banken betrachten nicht nur einzelne Einzahlungen. Mehrere verknüpfte Vorgänge werden häufig gemeinsam bewertet. Wer daher einen größeren Bargeldbestand in viele kleine Beträge aufteilt, schafft damit keine verlässliche Ausnahme von einer möglichen Prüfung.
Das gilt auch für Einzahlungen am Automaten. Die Bank kann anschließend Unterlagen zur Herkunft nachfordern. Daher empfiehlt es sich, vorab zu klären, auf welchem Weg die benötigten Nachweise einzureichen sind.
Rückfragen sind nicht automatisch ein Geldwäscheverdacht
Eine Herkunftsprüfung ist zunächst keine Geldwäscheverdachtsmeldung. Dafür müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die einen entsprechenden Verdacht begründen. Die Höhe einer Einzahlung allein reicht nicht aus.
Das Geldwäschegesetz existiert seit 1993 und wird laufend aktualisiert.
Wer eine größere Summe einzahlen möchte, sollte die Herkunft möglichst lückenlos dokumentieren. Fehlen Belege, kann die Bank weitere Unterlagen anfordern oder die Einzahlung ablehnen. Gerade bei über längere Zeit angespartem Bargeld hilft eine nachvollziehbare Erklärung zusammen mit vorhandenen Dokumenten.
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